Die Schulleitung trägt die Personalverantwortung.
- Schulleitung trägt die Verantwortung innerhalb der Schule.
- Fürsorgepflicht
- Einbeziehung externer Stellen bei Bedarf
- Klares Bekenntnis zum Kinderschutz bei Einstellung
- Unterschreiben des Verhaltenskodex‘ von allen neuen Mitarbeiter*innen
- Erweitertes Führungszeugnis bei Einstellung
- Regelmäßige Belehrung zum Beutelsbacher Konsens für alle Kolleg*innen, insbesondere für alle neu an der Schule angestellten Lehrkräfte
Alle Mitarbeitenden nehmen regelmäßig an Fortbildungen zum Thema Kinderschutz teil. Neue Mitarbeitende werden verbindlich in das Kinderschutzkonzept eingeführt.
Datenschutz und Dokumentation
- Vertrauliche Aufbewahrung von Unterlagen
- Zugriff nur für berechtigte Personen
- Einhaltung der DSGVO
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
- Regelmäßige Evaluation des Konzepts
- Überarbeitung mindestens alle 2–3 Jahre
- Einbeziehung von Schüler*innen, Eltern und Mitarbeitenden
Version 06/ 2026

